Sie erhalten Auskunft bei Fragen zu folgenden Themen:
Kontrollierender Kinder- und Jugendschutz
Der Kinder- und Jugendschutz beinhaltet im wesentlichen die Beobachtung und Kontrolle der Einhaltung der Jugendschutzgesetze und Information und Aufklärung der Öffentlichkeit über bestehende Gesetze.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Sucht- und Gewaltprävention
- Pädagogische Angebote an Kinder und Jugendliche, mit dem Ziel, sie zu selbstbestimmter Lebensführung, zur Kritikfähigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Entscheidungsfähigkeit zu befähigen.
- Angebote an Eltern, Lehrer/Innen, Erzieher/Innen und pädagogische Fachkräfte in Form von Aufklärung, Beratung, Information und Erfahrungsaustausch.
Jugendarbeitsschutz (§ 6 JarbSchG)
Unbedenklichkeitsbescheinigung (Anhörung bei Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen durch das Gewerbeaufsichtsamt).