Selbsthilfegruppenförderung durch den Freistaat Bayern

Förderung von Selbsthilfegruppen für Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderung oder chronischer Krankheit

Der Freistaat Bayern fördert Selbsthilfegruppen aus dem Gesundheitsbereich. So erhalten Selbsthilfegruppen von somatisch chronischen Erkrankungen und Behinderungen Zuschüsse in Höhe bis zu 400 Euro jährlich. 

Zweck der Förderung ist es, die Eigeninitiative der Betroffenen bei der Durchführung von Selbsthilfemaßnahmen zu unterstützen.

Abgabefrist ist hier immer der 1. November des Antragsjahres.

 

Bei Fragen zu dieser Förderung stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Zentrum Bayern Familie und Soziales zur Verfügung: 

 

Alle wichtigen Informationen finden Sie kompkt hier zusammengefasst.

 

Telefon: 0921 605-3328 oder 0921 605-3622

E-Mail: selbsthilfegruppen@zbfs.bayern.de

 

drucken nach oben