Zuständigkeitsbereiche sind folgende:
+ Auskünfte über Ansprüche im Rehabilitationsverfahren für Behinderte und von einer
Behinderung bedrohte Menschen
+ für Fragen zur Gewährung von Sozialhilfe; Abgrenzung der Leistungen vom
örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger
+ für Fragen im Zusammenhang mit den Einrichtungen im Bezirk Oberbayern
+ generelle Informationen über den Bezirk Oberbayern und seine Leistungen
+ die Hilfestellung bei Problemen im Zusammenhang mit der Altenpflege
+ zudem dient sie als Beschwerdestelle.
Ihre weiter Informationen finden Sie auf deren Internetseite.